FAQs - Häufig gestellte Fragen
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Wie oft müssen die zwei fachkundigen Personen Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas an der Betreiberqualifikation teilnehmen?
Die Auffrischungsschulung ist mindestens alle vier Jahre zu besuchen.
Müssen alle Mitarbeitenden einer Biogasanlage an einer Mitarbeiterqualifikation teilnehmen?
Die Mitarbeiterqualifikation wird durch die TRAS 120 gefordert. Da die TRAS 120 einerseits nur eine Erkenntnisquelle und andererseits nicht automatisch für alle Anlagen verbindlich ist, muss im Einzelfall (ggf. in Abstimmung mit der Behörde) entschieden werden, ob eine Schulung der Mitarbeitenden erforderlich ist.
Eine Teilnahme wird grundsätzlich für alle Mitarbeiter empfohlen
Warum sollte ich an einer Schulung des Schulungsverbund Biogas teilnehmen?
Durch die Zusammenarbeit von DWA, DVGW und Fachverband Biogas sowie der zuständigen Berufsgenossenschaften wird hinsichtlich der Inhalte der Qualifikationen ein höchstmögliches Maß an Qualität und Aktualität gewährleistet. Durch den Erhalt des Zertifikats können Betreiber von Biogasanlagen und Fachfirmen den zuständigen Behörden und Einrichtungen nachweisen, dass sie sich verantwortungsbewusst und auf höchstem Niveau für die Sicherheit auf Biogasanlagen einsetzen.
Was kostet die Teilnahme an einer Schulung?
Im Rahmen des Schulungsverbundes gibt es keine pauschale Preisvorgabe. Jede Bildungseinrichtung ist für die Organisation und Abrechnung der Schulung selbst zuständig. Die Preise werden bei der jeweiligen Schulung veröffentlicht.
Muss ich an der abschließenden Prüfung teilnehmen?
Die TRGS 529 und die TRAS 120 fordern die Erbringung eines Kenntnisnachweises am Ende der
- Betreiberqualifikation (bei der Grund- und Auffrischungsschulung)
- Fachkunde sichere Instandhaltung / Errichtung (bei der Grund- und Auffrischungsschulung)
- Fachkunde besondere Einsatzstoffe (nur bei der Grundschulung)
Anhand der Lehrpläne und der Prüfungsfragen lässt sich nachweislich darstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Schulungen erfolgreich umgesetzt wurden.
Was ist, wenn ich bei der Prüfung durchfalle?
Problemlos können nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden. Hier kann aus Zeitgründen auch auf andere Prüfungen im Schulungsverbund zurückgegriffen werden.
Wer muss an der Betreiberqualifikation teilnehmen?
Jeder Biogasanlagenbetreiber muss mindestens zwei Personen mit der Fachkunde Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas schriftlich benennen. Hierfür ist die Teilnahme an der Betreiberqulifikation erforderlich.
Müssen alle Mitarbeiter von Instandhaltungsunternehmen an der Fachkunde sichere Instandhaltung/Errichtung teilnehmen?
Nein, diese Fortbildung ist erforderlich für Leitmonteure / Aufsichtsführende, wenn Tätigkeiten durchgeführt werden, bei denen mit einer Freisetzung von Biogas und damit einer Exposition der Mitarbeitenden gegenüber Schwefelwasserstoff oder Ammoniak zu rechnen ist. In diesem Fall muss eine Person mit der spezifischen Fachkunde im Rahmen der Instandhaltung bei der jeweiligen Tätigkeit anwesend sein.
Wird die Betreiberqualifikation im Rahmen des Unternehmermodells der BGETEM oder SVLFG anerkannt?
Informationen über die Anerkennung von Betreiberqualifikationen im Rahmen des Schulungsverbund Biogas zum Unternehmermodell bei der BG ETEM und der SVLFG können Sie hier herunterladen.
Wird die Teilnahme an der Betreiberqualifikation bzw. deren Zertifikat von Sachverständigen und Berufsgenossenschaften anerkannt?
Die Teilnahme an der Betreiberqualifikation und das Bestehen der Prüfung wird mit einem Zertifikat belegt. Dieses Zertifikat wird von den Berufsgenossenschaften anerkannt.
Da die Betreiberqualifikation inhaltlich alle gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt, durch eine kontinuierliche Qualitätssicherung überprüft wird und mit einem zusätzlichen Kenntnisnachweis abschließt, ist davon auszugehen, dass die Betreiberqualifikation und das damit verbundene Zertifikat von allen relevanten Behörden und Sachverständigen anerkannt wird.