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Ihre Schulung

Betreiberqualifikation (AS)

ZeitraumStart: 05.11.2020 - 09:00 Uhr
Ende: 05.11.2020 - 18:00 Uhr
Ort Hotel Deutsches Haus
Torstr. 11, 38518 Gifhorn, DE
Kosten Kosten

210 €

Informationen zur Schulung

Biogas-Betreiberschulung Auffrischung - Anlagensicherheit nach TRGS 529 und TRAS 120

 

Als Betreiber oder Mitarbeiter auf einer Biogasanlage gelten unterschiedliche Gesetze, Regeln und Verordnungen, deren fachlich anerkannte Unterweisung Sie nachweisen müssen, wie z.B. die zwei nachfolgend beschriebenen Schulungen a) und b).

a) Ein Teil dieser umfasst die bundeseinheitliche Vorgabe, an einer Schulung nach den beiden Technischen Regeln

  • TRGS 529 "Technische Regel zum Umgang mit Gefahrstoffen bei der Herstellung von Biogas" und
  • neuerdings TRAS 120 "Technische Regel zur Anlagensicherheit für Biogasanlagen“

teilzunehmen.

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine 2-tägige Grundschulung erhalten haben, müssen Sie diese alle 4 Jahre in einer 1-tägigen Nachschulung auffrischen.

Daher bieten wir zusätzlich auch eine 1-tägige Auffrischungsschulung am 05.11.2020 an.

Wir bieten Ihnen nicht nur die Möglichkeit regional den Fortbildungsnachweis zu erwerben, sondern wir möchten Ihnen zusätzlich möglichst viele nützliche und praktische Tipps mit auf den Weg geben. So werden neben der TRGS und TRAS auch folgende Themen besprochen:

  • notwendige Dokumentationen im Biogasanlagenbetrieb
  • Umgang mit Zusatz und Hilfsstoffen
  • Schadensmanagement
  • Lagerung der Gärsubstrate und rechtliche Vorgaben zur Nährstoffverwertung.

 

b) Neben den Technischen Regelwerken müssen in einer Biogasanlage auch Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eingehalten werden, so u.a.

  • die DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Demnach müssen Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für den Arbeitsschutz der Betriebsprozesse bereithalten bzw. als Dienstleistung beauftragen. Bei einer Größenordnung mit weniger als 50 Beschäftigten können Sie auch das sogenannte „Unternehmermodell“ wählen, bei dem Sie als (aktiv in das Betriebsgeschehen eingebundene/r) UnternehmerIn selbst die geforderte Grundbetreuung übernehmen. Dazu ist eine Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme erforderlich, welche nach 5 Jahren aufzufrischen ist (Grundschulung bei anderen Anbietern erfragen). Die von uns angebotene 2-tägige Betreibergrundschulung gilt als anerkannte Auffrischungsschulung dazu

Bildungseinrichtung

Bildungseinrichtung

LWK Niedersachsen
Albrecht-Thaer-Str. 6a
27432 Bremervörde

Tel: +49 (4761) 994 21 18
Mail: friederike.gerken@lwk-niedersachsen.de
Web: http://www.lwk-niedersachsen.de

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