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Schulungsangebot

Zentrales Ziel des Schulungsverbund Biogas ist die einheitliche und qualifizierte Fort- und Weiterbildung von Biogasanlagenbetreibern und am Betrieb beteiligter Personen. 

Biogasanlagen unterliegen zahlreichen Rechtsbereichen. Dies umfasst sowohl die Planung, den Bau, den Betrieb als auch die Wartung und besondere Betriebszustände. Mit dem Inkrafttreten der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 529 im Jahr 2015 werden erstmals konkrete Anforderungen hinsichtlich der Qualifizierung von Biogasanlagenbetreibern sowie am Betrieb beteiligter Personen formuliert. Diese Anforderungen sind rechtsverbindlich für den Anlagenbetreiber bzw. für eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft aus dem Kreis der Beschäftigten sowie eine qualifizierten Vertretung. 

Zusätzliche Anforderungen an die Fachkunde stellt seit 2019 auch die TRAS 120, welche als Erkenntnisquelle für den Stand der Technik und Stand der Sicherheitstechnik herangezogen werden kann. Aus diesen Anforderungen der TRGS 529 und der TRAS 120 ergeben sich drei Schulungskonzepte, welche durch die Bildungseinrichtungen im Schulungsverbund Biogas angeboten werden:

 

Betreiberqualifikation

Der inhaltliche Fokus der „Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen gemäß TRGS 529 und TRAS 120“ liegt auf folgenden Bereichen:

  • Biologischer Prozess
  • Rechtlicher Rahmen Anlagenbau und Anlagenbetrieb
  • Genehmigungsrecht und wasserwirtschaftliche Anforderungen
  • Anforderungen an die Störfallverordnung
  • Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 BetrSichV und § 6 GefStoffV
  • Gefahrstoffrecht unter Berücksichtigung der TRGS 529
  • Explosions- und Brandschutz
  • Arbeitsschutz
  • Gesundheitsschutz
  • Prüf- und Dokumentationspflichten
  • Schadensmanagement
  • Schulung und Unterweisung von Beschäftigten
  • Sicherheitsrelevante Überwachung und Instandhaltung

Mindestschulungsumfang gemäß Schulungs- und Prüfungsordnung des Schulungsverbund Biogas:

  • Grundschulung: Mind. 15 Lehreinheiten a 45 Minuten, zzgl. digitalem Kenntnisnachweis (gesamt 720 Minuten), verteilt auf mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage oder zwei einzelne Tage innerhalb von drei Monaten.
  • Auffrischungsschulung nach vier Jahren: Mind. 7 Lehreinheiten á 45 Minuten zzgl. digitalem Kenntnisnachweis (gesamt 360 Minuten)

Zielgruppe:

Betriebsleiter und deren Stellvertreter (für den Betrieb verantwortliche Personen gemäß TRGS 529 und TRAS 120)

Mitarbeiterqualifikation

Der inhaltliche Fokus der „Mitarbeiterqualifikation – Sicheres Arbeiten in Biogasanlagen inkl. TRAS 120“ liegt auf folgenden Bereichen:

  • Grundlagen der Biogaserzeugung
  • Überblick über die Verantwortlichkeiten in einer Biogasanlage
  • Gefährdungen und Schutzmaßnahmen in Biogasanlagen
  • Verhalten bei besonderen Betriebszuständen und Erste Hilfe
  • Betriebsorganisation
  • Wichtige Dokumente, Aushänge und Kennzeichnungen

Mindestschulungsumfang gemäß Schulungs- und Prüfungsordnung des Schulungsverbund Biogas:

  • Grund- und Auffrischungsschulung nach vier Jahren: Mind. 8 Lehreinheiten a 45 Minuten, zzgl. digitalem Kenntnisnachweis (gesamt 405 Minuten)

Zielgruppe:

Mitarbeiter von Biogasanlagen sowie Dienstleistungs- und Instandhaltungsunternehmen

Fachkunde sichere Instandhaltung / Errichtung

Der inhaltliche Fokus der Qualifikation – Fachkunde Sichere Instandhaltung/Errichtung gemäß TRAS 120 liegt auf folgenden Bereichen:

  • Grundlagen der Biogaserzeugung
  • Genehmigungsrecht und wasserwirtschaftliche Anforderungen
  • Rechtliche Grundlagen Instandhaltung
  • Überblick über die Verantwortlichkeiten
  • Gefährdungen und Schutzmaßnahmen in Biogasanlagen (TRGS 529)
  • Gefahren von Bränden, Explosionen und Stofffreisetzungen
  • Besondere Gefährdungen bei Instandhaltungsmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln in der Biogasanlage

Mindestschulungsumfang gemäß Schulungs- und Prüfungsordnung des Schulungsverbund Biogas:

  • Grundschulung: Mind. 14 Lehreinheiten a 45 Minuten, zzgl. digitalem Kenntnisnachweis (gesamt 675 Minuten)
  • Auffrischungsschulung nach vier Jahren: Mind. 8 Lehreinheiten a 45 Minuten, zzgl. digitalem Kenntnisnachweis (gesamt 405 Minuten)

Zielgruppe:

Für die Instandhaltung verantwortliche Personen (Aufsichtsführende), insbesondere von Instandhaltungsunternehmen, welche Tätigkeiten mit

  • Explosionsgefährdungen und/oder
  • Gesundheitsgefährdungen (ausgehend von Gasen, Dämpfen und Stäuben oder Sauerstoffmangel) auf Biogasanlagen durchführen.

 

Die Schulungen des Schulungsverbund Biogas decken somit die verbindlichen Schulungsinhalte der TRGS 529 und der TRAS 120 ab. Durch den digitalen Kenntnisnachweis, welcher am Ende aller Schulungen erfolgt, wird die Qualifikation der Teilnehmer gewährleistet.

Die Schulungen des Schulungsverbund Biogas decken somit die verbindlichen Schulungsinhalte der TRGS 529 und der TRAS 120 ab. Durch den digitalen Kenntnisnachweis, welcher am Ende aller Schulungen erfolgt, wird die Qualifikation der Teilnehmer gewährleistet.

Weiterführende Schulungen für Anlagen, welche dem Energierecht unterliegen:

In einigen Bundesländern unterliegen Mikrogasnetze zu Satelliten-BHKW und Biomethanaufbereitungsanlagen dem Energierecht  (EnWG). Die hierfür zusätzlich erforderlichen Fortbildungen der Fach- und Sachkunde (gemäß DVGW-Arbeitsblatt G-1030) werden direkt beim DVGW angeboten.

Schulungskonzept Biogas

Aktuelle Termine für die Fach- und Sachkundeschulungen finden Sie auf der Homepage des DVGW.

Der Schulungsverbund Biogas ist im ständigen Kontakt mit den zuständigen Einrichtungen, um aktuelle Entwicklungen auf Gesetzesebene sowie den Stand der Technik betreffende Änderungen kontinuierlich in die Schulungskonzepte einfließen zu lassen. Auch Erfahrungen aus der Praxis werden aufgegriffen und thematisiert. Die Integration erfahrener und anerkannter Bildungseinrichtungen sowie der relevanten Berufsgenossenschaften garantiert einen höchstmöglichen Standard bei der Umsetzung der Schulungen.

Noch Fragen? (FAQ)

Die Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unseren FAQs beantwortet.

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